Datenschutz im Verein
Auf Grund der EU-weiten Anpassung der Gesetzgebung zum Datenschutz wurde das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geändert. Die Regelungen des geänderten BDSG und der Datenschutz-Grundverordnung (DV-GVO) sind ab 28. Mai 2018 anzuwenden.
Wann immer personenbezogene Daten gesammelt und verarbeitet werden, müssen die Vorschriften der Datenschutzverordnungen beachtet werden. Für die meisten Vereine werden das zum Beispiel Daten von Mitgliedern, Teamern und Freizeitenteilnehmern sein. Ob diese digital oder auf Papier erfasst werden, spielt für die Regelungen keine Rolle.
Viele Jugendringe und Jugendorganisationen haben bereits Schulungen zum Thema geplant und organisiert. Der Landesjugendring Baden-Württemberg hat eine Linksammlung zum Datenschutz zusammengestellt: https://nl.ljrbw.de/datenschutz-im-verein/